Psychotherapie-Reform
Seit dem 1.4.2017 greift die Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung. Diese bringt einige Veränderungen mit sich, die ich hier kurz zusammenfassen möchte:
Die telefonische Erreichbarkeit niedergelassener Psychotherapeuten wurde verbessert: alle Praxen mit Kassenzulassung müssen nun zu bestimmten Zeiten für Sie direkt telefonisch erreichbar sein. Mich erreichen Sie dienstags, mittwochs und freitags von 11.40–12.10 Uhr.
Eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde wurde eingeführt, welche der frühzeitigen diagnostischen Abklärung dient. Wie in dem bisherigen Erstgespräch soll in der Sprechstunde abgeklärt werden, ob eine psychische Störung (z. B. Depression) vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Der Vorteil für Sie als PatientIn liegt darin, dass Sie kürzere Wartezeiten bis zur Sprechstunde haben und somit eine schnellere fachliche Einschätzung Ihrer Situation bekommen; andererseits müssen Sie jedoch möglicherweise mit einer Wartezeit nach diesem ersten Kontakt bis zum Beginn der Psychotherapie rechnen.
Ab 1. April 2018 ist das Erstgespräch Pflicht; das heißt für Sie als PatientIn, dass Sie ab diesem Zeitpunkt eine Psychotherapie erst beginnen können, wenn Sie eine Sprechstunde zu mindestens 50 Minuten wahrgenommen haben. Die Therapie muss nicht bei der gleichen Therapeutin oder dem gleichen Therapeuten stattfinden wie die Sprechstunde.
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Terminen in Frage kommen. Diese Art der Behandlung muss im Gegensatz zu einer regulären Psychotherapie nicht bei der Krankenkasse beantragt, sondern lediglich angezeigt werden. Sollte es sich als notwendig erweisen, kann sich an die Akutbehandlung eine reguläre Psychotherapie anschließen.
Da diese Veränderungen jedoch nicht dazu führen, dass es mehr Zulassungen für Psychotherapeuten gibt, sondern im Gegenteil zusätzliche Aufgaben für die bereits bestehenden Praxen mit sich bringen, werden sich auch weiterhin Wartezeiten für den Großteil der Patienten nicht vermeiden lassen.
Weiterführende Informationen finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV.
